Am 25. Mai 2016 trat die DSGVO in Kraft, die alle EU Mitgliedsstaaten umgesetzt haben. Die Übergangsfrist ist verstrichen und somit sind alle Unternehmen verpflichtet sich an die gesetzlichen Regelungen der DSGVO zu halten, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Die neu eingeführten Bußgelder sind empfindlich
(z.B. bis zu 4% vom Vorjahresumsatz). Aber auch Abmahnungen für Internetseiten, Videoüberwachung, Datenspeicherung, usw. können schnell ein Vielfaches der Präventionskosten betragen. Wir ermitteln für Sie,
ob ihr Unternehmen die Vorschriften der DSGVO erfüllt und ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen. Ebenso erstellen wir Varianten der Dokumentationen, die für Sie am besten geeignet sind. Fordern Sie unseren
Experten, der Ihnen bereits nach einem Kurzaudit (Dauer ca. 2 Stunden) vor Ort einen Überblick über möglichen Handlungsbedarf geben kann. Wenn gewünscht können anschließende Termine weitgehend durch ihr Personal realisiert werden.