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Externer DSB

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Die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ist für Sie verpflichtend, sobald Ihr Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten verarbeiten (was i.d.R. schon der Fall ist, wenn diese Mitarbeiter regelmäßig einen Firmen-E- Mail-Account nutzen). Im Gegensatz zu einem internen Datenschutzbeauftragten, bietet ein externer Datenschutzbeauftragter zahlreiche Vorteile:

  • Vollzeit-Datenschutz statt ‚Datenschutz nebenbei‘
  • Möglichkeit der erhöhten Haftbarkeit, weit über die Mitarbeiterhaftung hinaus
  • Unvoreingenommenheit & Neutralität statt Interessenkonflikten gegenüber Mitarbeitern, Geschäftsleitung & Kunden
  • Volle Kostenkontrolle auf der Grundlage planbarer Checklisten & überschaubarer Kostenpauschalen
  • Jederzeit verfügbare Stellvertreter (im Fall von Urlaub, Krankheit, etc.)
  • Keine Weiterbildungskosten für Ihr Unternehmen
  • Keine Bindung von Unternehmensressourcen
  • Praxisorientierter Datenschutz „so viel wie nötig & nicht so viel wie möglich“
  • Stetiger Dialog mit den Aufsichtsbehörden
  • Aktuelles Fachwissen
  • Verfügbare Fachanwälte


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datenschutz@keydata.gmbh
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