Seit dem 25.05.2018 verpflichtet die DSGVO zusätzlich zum BDSG alle Unternehmen zum Schutz personenbezogener Daten und wird durch zentrale Kontrollinstanzen geprüft. Bei Nichteinhaltung der DSGVO drohen empfindliche Bußgelder & Sanktionen! Inhaber und Geschäftsführer haften für den Missbrauch sensibler Daten persönlich. Für die meisten Unternehmen besteht deshalb akuter Handlungsbedarf, der ohne externe Hilfestellung schwer zu bewältigen ist, wie der EU-Vergleich mit einer stetig steigenden Anzahl an gemeldeten Verstößen und daraus resultierenden Bußgeldern in Höhe von mehr als 270 Mio. € seit Einführung der DSGVO deutlich macht, bei dem Deutschland einen besorgniserregenden 1. Platz belegt. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann hier Abhilfe schaffen, ohne Ihre Kapazitäten oder die Ihrer Beschäftigten zu binden!